Wenn Eltern an ihre Kinder eine Immobilie übergeben, behalten sie sich oft ein Wohnrecht vor. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, dass bereits im Übergabevertrag vereinbart wird, dass das Wohnrecht wegfällt, wenn ein Elternteil in ein Altenheim umzieht. Ansonsten kann das Sozialamt allein wegen des Wohnrechts auf den Erwerber zurückgreifen, wenn der Übergeber später Sozialhilfe bezieht. Ein weiterer Grund ist, dass eine spätere Zustimmung des Übergebers zur Löschung des Wohnrechts eine Schenkung darstellt. Dies kann zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen weiterer Abkömmlinge führen. Die Immobilie wird durch Wegfall des Wohnrechts mehr wert. Dieser Wertzuwachs muss nach Urteil des OLG Koblenz berücksichtigt werden.
(OLG Koblenz, Urteil vom 29.06.2020, Az: 12 U 552/18)Erben dürfen ein Konto des Erblassers in sozialen Medien sowohl aktiv als auch passiv benutzen. Bisher waren diese Konten immer nur passiv - also lesend - nutzbar. Das OLG Oldenburg begründete sein Urteil damit, dass die Erben an die Stelle des Erblassers treten. Sie haben demnach dieselben Rechte und Pflichten.
(OLG Oldenburg, Urteil vom 30.12.2024, Az: 13 U 116/23)Mieter, die bei Eisglätte auf einem Weg innerhalb einer Wohnanlage, der nicht ordnungsgemäß geräumt und gestreut ist, stürzen, können gegen ihren Vermieter Schmerzensgeldansprüche haben. Dies gilt auch, wenn das Grundstück einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gilt dies auch dann, wenn die WEG ein Unternehmen beauftragt hat, ordnungsgemäß zu räumen und zu streuen. Der Vermieter kann sich dann an den Hausmeisterdienst wenden, um den Schaden ersetzt zu bekommen.
(BGH, Urteil vom 06.08.2025, Az: VIII ZR 250/23)Der sorgeberechtigte Elternteil kann seit 01.05.2025 dem Kind, das mit ihm und einem neuen Ehepartner im gemeinsamen Haushalt lebt, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den neuen Ehenamen geben, wenn sowohl der neue Ehepartner, als auch der andere Elternteil hiermit einverstanden ist. Die Einwilligung kann nach dem neuen Recht jetzt leichter ersetzt werden als früher, wenn sich bei der Abwägung der Interessen ergibt, dass überwiegende Interessen für eine Einbenennung bestehen. Zu berücksichtigen sind das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil, die Bindungen an dem Stiefelternteil und die Belastungen, die das Kind durch die Namensverschiedenheit hat. Hierbei kommt es auch auf den Willen des Kindes an.
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2025, Az: 5WF4/25)Wenn ein Unterhaltspflichtiger in einer neuen Partnerschaft lebt, ist es möglich, dass sich der Kindesunterhalt erhöht. Der BGH hatte jetzt über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Vater eine neue Partnerschaft eingegangen war. Die Erhöhung des Unterhalts begründete der BGH damit, dass es in einer neuen Partnerschaft Synergieeffekte gibt, da mehrere Personen in einem Haushalt in der Regel günstiger wirtschaften können als in einem Single Haushalt. Voraussetzung ist aber, dass der andere Partner sich an den Kosten der Haushaltsführung durch eigenes Einkommen beteiligen kann. Die Einkünfte müssen noch nicht einmal wirklich erzielt werden. Es reicht sogar aus, wenn der Lebenspartner grundsätzlich hierzu in der Lage wäre.
(BGH, Urteil vom 26.03.2025, Az: XII ZB 388/24)| ... zur Homepage | zum Inhaltsverzeichnis | zum Anfang des Dokuments |