Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Zahlung nur erfolgt ist, wenn diese auf dem richtigen Konto angekommen ist. Derjenige, der etwas bezahlen muss, muss sich selbst vergewissern, ob die IBAN richtig ist. Andernfalls muss er nochmals bezahlen. In dem vom BGH entschiedenen Fall, hatte eine unbekannte Person ohne Kenntnis der berechtigten Zahlungsempfängerin die IBAN auf dem ursprünglichen Schreiben geändert und durch ihre eigene IBAN ersetzt. Dies ist kriminellen Hackern z.B. bei Rechnungen, die über Email versendet werden, möglich. Derjenige, der auf das falsche Konto überwiesen hatte, musste nochmals bezahlen.
(BGH Urteil vom 08.10.25, IV ZR 161/24)
Wer privat ein Darlehen gibt, lässt sich in vielen Fällen zusätzlich ein notarielles Schuldanerkenntnis unterzeichnen, in dem sich der Schuldner für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Nach einer Entscheidung des BGH kann aus dem Schuldanerkenntnis nicht mehr vollstreckt werden, wenn die Darlehensforderung verjährt ist. Verjährung tritt grundsätzlich 3 Jahre nach dem Ende des Jahres ein, indem das Darlehen zurückzubezahlen gewesen wäre. Der Schuldner kann sich aber nicht auf die Verjährung berufen, wenn das Darlehen durch eine Grundschuld gesichert ist oder wenn er selbst darauf verzichtet, sich auf die Verjährung zu berufen.
(BGH vom 20.01.2026, XI ZR 131/24)
Wenn in einem Park Anleinpflicht für Hunde besteht, haftet der Hundehalter geschädigten Dritten, auch wenn diese nicht etwa direkt durch einen Biss, sondern etwa durch die eigene Fluchtreaktion einen Schaden erleiden. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg jetzt entschieden. Eine Frau war über einen auf sie zulaufenden Chihuahua so erschrocken, dass sie flüchtete und dabei stürzte, wobei sie sich erheblich verletzte. Das Gericht sprach ihr Schmerzensgeld zu. Die verletze Frau hatte auch kein Mitverschulden, obwohl die Flucht vor dem sehr kleinen Hund möglicherweise nicht angemessen war. Das Gericht begründet dies damit, dass sie das Verhalten des Hundes nicht selbst einschätzen musste.
(OLG Nürnberg, Urteil vom 13.02.26, AZ 13 U 1961/24)
Fondsgebundene Rentenversicherungen haben gelegentlich eine Klausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die das Versicherungsunternehmen berechtigt, die Rente zu kürzen, wenn sich die Umstände ändern. Diese Klausel ist unwirksam, entschied der BGH. Bei dem entschiedenen Fall ging es um die starke Erhöhung der Lebenserwartung und um das starke Absenken der Rendite. Eine solche Klausel wäre nur dann wirksam gewesen, wenn für den Fall einer späteren Verbesserung der Umstände (hier zum Beispiel Erhöhung der Rendite der Kapitalanlagen) die Rente wieder erhöht werden würde.
(BGH vom 10.12.2025, IV ZR 34/25)
Wer seine Immobilie bereits zu Lebzeiten an die eigenen Kinder weitergeben möchte, hat die
Möglichkeit sich selbst ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch und auch Rückforderungsrecht einzuräumen.
Lange Zeit war nicht entschieden, ob der Übergeber dem Übernehmer auch die Auflage erteilen konnte,
die Immobilie an seine eigenen Kinder weiterzugeben. Der BGH hat entschieden, dass solch eine
Auflage rechtmäßig ist. Voraussetzung ist, dass in dem Überlassungsvertrag ein bedingter Anspruch
der Kinder des Übernehmers auf Übereignung der Immobilie vereinbart wird. Der BGH stellte klar,
dass dies keine Einschränkung der Testierfähigkeit des Übernehmers darstellt, da die Übernahme der
Verpflichtung bereits zu Lebzeiten durch die Annahme der unter einer Auflage erfolgten Schenkung
des Übernehmers erfolgt ist.
(BGH, Urteil vom 10.07.2024, X ZR 11/21)
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